Bericht Mitteilungsblatt Kalenderwoche 08/2023
Heute möchten wir gerne einmal wieder erläutern, was man eigentlich genau unter „Erster Hilfe“ versteht: Erste Hilfe umfasst die Hilfeleistungen, die bei Notfällen bis zum Beginn der ärztlichen Behandlung zu leisten sind, wobei diese nicht die ärztliche Behandlung ersetzen kann und soll.
Erste Hilfe bedeutet u.a.
- lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen
- den Verletzten vor zusätzlichen Schädigungen und Gefahren bewahren
- die Schmerzen durch sachgerechte Lagerung oder andere Hilfestellung lindern
- den Verletzten betreuen und trösten
- einen Notruf veranlassen
Der Ersthelfer sollte dabei
- Ruhe bewahren und ausstrahlen
- sicheres Auftreten und umsichtiges Handeln demonstrieren
- beruhigenden Zuspruch leisten
Wer im Notfall von seinen Mitmenschen Erste Hilfe erwartet, sollte auch selbst in der Lage sein, diese sachgemäß zu leisten. Es handelt sich dabei nicht nur um eine menschliche Verpflichtung, sondern in gleicher Weise auch um eine rechtliche Pflicht. Grundsätzlich macht sich jeder strafbar, der bei einem Notfall nicht die seinen Fähigkeiten entsprechende Hilfe leistet.
Möchten bzw. müssen Sie Ihr Erste-Hilfe-Wissen auffrischen oder weiter vertiefen? In einer der nächsten Ausgaben informieren wie Sie über unsere aktuellen Gruppenstunden.